Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können
3.C.I.6. Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können
Inhalt
Im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagendokumente (Grundlagenpapier und Rundschreiben) zum KIP 3 wird geprüft, wie die Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt, die (aufenthalts-)rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz verbessert werden können. Geprüft wird, ob der Bund zu den Inhalten Vorgaben machen oder Empfehlungen abgeben kann. Das SEM wird ausserdem im Rahmen der Programme und Projekte von nationaler Bedeutung Diaspora TV bei der Emission von Informationssendungen während drei Jahren (2021–2023) finanziell unterstützen. Dazu gehören auch zwei Sendungen zum Thema häusliche Gewalt.
Ziel
Bessere Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt und Hilfsangebote in der Schweiz.
Federführend
SEM
Partner
KID, KdK
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
30.10.2022: Publikation Rundschreiben / Grundlagenpapier KIP 3. 30.4.2023: Eingaben Kantone KIP 3. 1.1.2024–31.12.2027: Umsetzung KIP 3.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 57 AIG (Information und Beratung)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anteil von über häusliche Gewalt informierte Migrantinnen und Migranten
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya
Ressourcen
Umsetzung erfolgt im Rahmen der KIP 3.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Umsetzung der Massnahme erfolgt durch die Kantone.