Misura 29

Sensibilizzazione e rafforzamento del coordinamento della procedura in merito alle regolamentazioni sui casi di rigore dopo violenza domestica tra le autorità di migrazione e le istituzioni che sostengono le vittime (consulenza alle vittime / case per donne).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Berichte von Opferhilfe und Frauenhäusern werden zwar bereits in die Entscheidungsfindung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung einbezogen, jedoch nicht gleich hoch gewertet wie Akten aus Strafverfolgung und Medizin. Interdisziplinäre Weiterbildungen sollen den Kontakt zwischen den Beratungsstellen und den kantonalen Migrationsämtern stärken und die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Härtefälle (die in die Zuständigkeit der kantonalen Migrationsbehörde fällt), die im AIG, der VZAE und den Richtlinien des SEM festgelegt sind noch besser in den Kantonen verankern. Gute Beispiele kantonaler Leitfäden, die ein prozessorientiertes Vorgehen unterstützen, können anderen Kantonen für die Erarbeitung eines eigenen Leitfadens zur Verfügung gestellt werden.

Obiettivo

a) Stärkere Berücksichtigung der von Institutionen wie den Opferberatungsstellen und den Frauenhäusern bereitgestellten Angaben und Auskünften. b) Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden und diesen Institutionen.

Responsabilità

CSVD ASM, SEM, ev. CSUC-LAV

Partners

VKM, SEM, ev. SVK-OHG

Stato

Inizializzato

Stato di attuazione

---

Tappe principali e calendario

1. Halbjahr 2022: Telefonische Kontaktaufnahme SKHG mit SEM und VKM.  2022: Formulieren der Ausgangslage und der Zielsetzungen. 1. Halbjahr 2024: Konzepterstellung und Planung des Vorgehens SKHG mit SEM, VKM, und SVK-OHG für die Sensibilisierungsmassnahmen in Zusammenhang mit der Regelung des Aufenthalts und der allfälligen Auswirkungen der parlamentarischen Initiative 21.504 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren». Juli 2024 bis Dezember 2025: Umsetzung der Sensibilisierungsmassnahmen.


Basi legali
vigenti

Art. 50 AIG Art. 31 und 77 VZAE (SR 142.201) Weisungen AIG des SEM

Basi legali
da istituire

Evt., jedoch nicht innerhalb der Massnahme. Je nachdem, was die Parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission bewirkt.

Indicatori e obiettivi quantitativi

3 oder 4 regionale Sensibilisierungsanlässe haben stattgefunden. Die Weisungen AIG des SEM sind bei Bedarf revidiert. Kantonale Leitfäden werden den neuen Begebenheiten angepasst. Weitere Kantone erstellen solche Leitfäden. 

Altre basi

Articolo 50 LStrI, articolo 31 e 77 OASA / Istruzioni LStrI della SEM / roadmap «Violenza domestica»

Risorse

Arbeitszeit SKHG, SEM, kantonale Migrationsbehörden, Kantonale Koordinations- und Interventionsstellen für die Organisation der Anlässe und für die Erarbeitung der kantonalen Leitfäden.


Campo d'azione

Violenza di genere Formazione e perfezionamento di specialisti e volontari

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Bund: Wichtiger Partner dieser Massnahme ist das SEM. Kantone: Wichtige Partner dieser Massnahme sind die kantonalen Migrationsämter. Gemeinden: –