Sensibilisierung und Verstärkung der Koordination des Vorgehens betreffend Härtefallregelungen nach häuslicher Gewalt zwischen den Migrationsbehörden und den Institutionen, die Opfer unterstützen (Opferberatung / Frauenhäuser)
Inhalt
Berichte von Opferhilfe und Frauenhäusern werden zwar bereits in die Entscheidungsfindung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung einbezogen, jedoch nicht gleich hoch gewertet wie Akten aus Strafverfolgung und Medizin. Interdisziplinäre Weiterbildungen sollen den Kontakt zwischen den Beratungsstellen und den kantonalen Migrationsämtern stärken und die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Härtefälle (die in die Zuständigkeit der kantonalen Migrationsbehörde fällt), die im AIG, der VZAE und den Richtlinien des SEM festgelegt sind noch besser in den Kantonen verankern. Gute Beispiele kantonaler Leitfäden, die ein prozessorientiertes Vorgehen unterstützen, können anderen Kantonen für die Erarbeitung eines eigenen Leitfadens zur Verfügung gestellt werden.
Ziel
a) Stärkere Berücksichtigung der von Institutionen wie den Opferberatungsstellen und den Frauenhäusern bereitgestellten Angaben und Auskünften. b) Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden und diesen Institutionen.
Federführend
SKHG
Partner
VKM, SEM, ev. SVK-OHG
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
1. Halbjahr 2022: Telefonische Kontaktaufnahme SKHG mit SEM und VKM. 2022: Formulieren der Ausgangslage und der Zielsetzungen. 1. Halbjahr 2024: Konzepterstellung und Planung des Vorgehens SKHG mit SEM, VKM, und SVK-OHG für die Sensibilisierungsmassnahmen in Zusammenhang mit der Regelung des Aufenthalts und der allfälligen Auswirkungen der parlamentarischen Initiative 21.504 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren». Juli 2024 bis Dezember 2025: Umsetzung der Sensibilisierungsmassnahmen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 50 AIG Art. 31 und 77 VZAE (SR 142.201) Weisungen AIG des SEM
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Evt., jedoch nicht innerhalb der Massnahme. Je nachdem, was die Parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission bewirkt.
Indikatoren / quantitative Ziele
3 oder 4 regionale Sensibilisierungsanlässe haben stattgefunden. Die Weisungen AIG des SEM sind bei Bedarf revidiert. Kantonale Leitfäden werden den neuen Begebenheiten angepasst. Weitere Kantone erstellen solche Leitfäden.
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Arbeitszeit SKHG, SEM, kantonale Migrationsbehörden, Kantonale Koordinations- und Interventionsstellen für die Organisation der Anlässe und für die Erarbeitung der kantonalen Leitfäden.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Bund: Wichtiger Partner dieser Massnahme ist das SEM. Kantone: Wichtige Partner dieser Massnahme sind die kantonalen Migrationsämter. Gemeinden: –