Massnahme 26

Implementierung des Leitfadens «Kontakt nach häuslicher Gewalt? Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt»

Inhalt

Der Leitfaden soll Eingang finden in Tagungen und Veranstaltungen, die sich an Richterinnen und Richter sowie KES-Behörden-Mitglieder richten.  Erarbeitung eines Workshops, der an verschiedenen Tagungen stattfinden kann. Es können zudem Veranstaltungen zum Inhalt des Leitfadens kantonal, regional oder national durchgeführt werden.

Ziel

Umsetzung der Artikel 26 und 31 Istanbul-Konvention und verschiedener Artikel der Kinderrechtskonvention. Fachpersonen sind sich bewusst: Häusliche Gewalt ist immer Gewalt gegen Kinder (unabhängig von weiteren Beteiligten der Gewalthandlung). Die Situation von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, wird im Rahmen eines gemeinsamen und koordinierten Vorgehens der verschiedenen beteiligten Fachleute berücksichtigt. Der Leitfaden «Kontakt nach häuslicher Gewalt? Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt», der Ende 2021 in Deutsch und Anfang 2022 in Französisch und Italienisch veröffentlicht wurde, ist den Entscheidungsträgern bekannt und wird angewendet.

Federführend

SKHG

Partner

BSV, EBG, SVR-ASM, SKP, KOKES, SVK-OHG, Kinderschutz Schweiz, DAO, InterAction Schweiz

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

---

Meilensteine / Zeitplan

2022: Kontaktaufnahme mit Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen und Tagungen, um ein Zeitfenster für ein Referat oder Workshop zum Thema zu erhalten. 2022/2023: Erarbeitung eines Workshop-Angebots. 2022/2023: Verbreitung der Publikation – Kontaktaufnahme mit verschiedenen Websites, Newslettern, Publikationsplattformen. 2023–2025: Durchführung von Workshops, innerhalb bestehender Tagungsgefässen, ev. auch in selbstorganisierten Veranstaltungen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Konzept zur Implementierung inklusive Indikatoren wird im 1. Halbjahr 2022 erstellt.

Weitere Grundlagen

SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018 Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht Bundesrates vom 19. Dezember 2018 über Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, Massnahme 4 und 5

Ressourcen

Das Projekt konnte über bestehende Mittel (Beratungskredit Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung KJFG) finanziert werden.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?