Massnahme 22

Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Anwältinnen und Anwälte sowie für Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen

3.C.II.22. Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Anwältinnen und Anwälte sowie für Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen

Inhalt

Die Ausbildung könnte zwei Teile umfassen: Einerseits könnte das OHG vorgestellt und bestimmte rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Opferhilfe thematisiert werden. Andererseits könnte auf psychologische Aspekte eingegangen werden, die es von der Anwältin, dem Anwalt oder der Juristin, dem Juristen bei der rechtlichen Unterstützung eines Opfers zu berücksichtigen gilt. Verschiedene Formate sind denkbar: Referate, Workshops und/oder Podiumsdiskussionen zur Förderung des Austauschs. Beide Teile erfordern die Teilnahme von Opferhilfefachpersonen (z.B. Rechtsprofessor/innen, Richter/innen, Anwält/innen, Jurist/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen und/oder Vertreter/innen des BJ) sowie Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich (z.B. Ärzt/innen, Psychiater/innen, Pflegefachpersonen) oder dem psychosozialen Bereich (z.B. Sozialarbeiter/innen, Fachpersonen oder Psycholog/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen) als auch Vertreterinnen und Vertreter von NGOs. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, sowohl im deutsch- als auch im französischsprachigen Raum eine Ausbildung aufzubauen. 

Ziel

Ziel der Ausbildungsveranstaltung ist, die rechtlichen Kenntnisse von Anwältinnen und Anwälten sowie Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, im Opferhilfebereich zu verbessern und sie für bestimmte psychologische Aspekte zu sensibilisieren.

Federführend

BJ

Partner

Noch festzulegen. Die Idee ist, die Ausbildung beispielsweise mit der SKHG zu organisieren und NGOs einzubeziehen, um der intersektionalen Perspektive Rechnung zu tragen.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Klärung der Koordination mit Massnahme 23. Erarbeitung des Ausbildungskonzepts. Bildung einer Arbeitsgruppe. Festlegung der in der Ausbildung behandelten Themen. Festlegung von Datum und Ort der Ausbildungsveranstaltung. Suche von Referentinnen und Referenten. Erarbeitung des Programmentwurfs. Versand der Einladung an das Zielpublikum. Erstes Quartal 2023: Ausbildungsveranstaltung in Bern


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

OHG

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Datum der Ausbildungsveranstaltung ist festgelegt. Das Programm ist erstellt. Die Einladung für die Ausbildungsveranstaltung ist an das Zielpublikum verschickt. Die Ausbildungsveranstaltung findet Anfang 2023 in Bern statt.

Weitere Grundlagen

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Die Ausbildungsveranstaltung wird innerhalb des Budgets des BJ finanziert.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Städte, Kantone und Gemeinden sind nicht betroffen.