Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen
3.C.II.18. Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen
Inhalt
Die Inhalte der Aus-, Weiter- und Fortbildung liegen in der Kompetenz der jeweiligen Bildungsanbieter. Die Massnahme umfasst den Dialog mit diesen Akteurinnen und Akteuren hinsichtlich der Abklärung, inwiefern das Bildungsangebot zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in den jeweiligen Bildungsgängen erweitert und dessen Inanspruchnahme verstärkt werden könnte. Dabei soll nach Möglichkeit auf ein Kontinuum zwischen Aus-, Weiter- und Fortbildung geachtet werden.
Ziel
Stärkere Verankerung des Bildungsangebots zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sowie Förderung von dessen Inanspruchnahme.
Federführend
BAG
Partner
Verschiedene, noch zu definierende Bundesstellen Externe Akteurinnen und Akteure wie beispielsweise Verantwortliche Organisationen, Verbände, Bildungsanbieter, etc. SKHG
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Bis Ende 2022: Die wichtigsten Meilensteine sind definiert.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Breite an Bildungsangeboten der verschiedenen Institutionen. Inanspruchnahme dieser Angebote durch die Studierenden.
Weitere Grundlagen
Bundesratsbeschluss (EXE 2020.0265) zum Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion. In diesem Beschluss wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) damit beauftragt, mit dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) zu klären, inwiefern die Thematik der häuslichen Gewalt stärker in die Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte integriert werden sollte. Analoge Abklärungen sollten auch für die Pflegeberufe vorgenommen werden. Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya
Ressourcen
Massnahme innerhalb bestehender Ressourcen umsetzbar.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone und Gemeinden sind nicht direkt von der Massnahme betroffen.