Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt
Inhalt
Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Ziel
Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.
Federführend
KKPKS / SSK
Partner
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Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Derzeit in der Initialisierungsphase. Es besteht noch kein Projektplan mit konkreten zeitlichen Angaben.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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