Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Richterinnen und Richter und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen
3.C.II.23. Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Richterinnen und Richter und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen
Inhalt
Die Ausbildung könnte zwei Teile umfassen: Einerseits könnte das OHG vorgestellt und bestimmte rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Opferhilfe thematisiert werden. Andererseits könnte auf psychologische Aspekte eingegangen werden, die es zu berücksichtigen gilt, wenn ein Opfer Partei in einem Zivil- oder Strafverfahren ist. Verschiedene Formate sind denkbar: Referate, Workshops und/oder Podiumsdiskussionen zur Förderung des Austauschs. Beide Teile erfordern die Teilnahme von Opferhilfefachpersonen (z.B. Rechtsprofessor/innen, Richter/innen, Anwält/innen, Jurist/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen und/oder Vertreter/innen des BJ) sowie Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich (z.B. Ärzt/innen, Psychiater/innen, Pflegefachpersonen) oder dem psychosozialen Bereich (z.B. Sozialarbeiter/innen, Fachpersonen oder Psycholog/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen) als auch Vertreterinnen und Vertreter von NGOs. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, sowohl im deutsch- als auch im französischsprachigen Raum eine Ausbildung aufzubauen. Beide Teile erfordern die Teilnahme von Opferhilfefachpersonen (z.B. Rechtsprofessor/innen, Anwält/innen, Jurist/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen und/oder Vertreter/innen des BJ) sowie Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich (z.B. Ärzt/innen, Psychiater/innen, Pflegefachpersonen) oder dem psychosozialen Bereich (z.B. Sozialarbeiter/innen, Fachpersonen oder Psycholog/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen) als auch Vertreterinnen und Vertreter von NGOs. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, sowohl im deutsch- als auch im französischsprachigen Raum eine Ausbildung aufzubauen.
Ziel
Ziel der Ausbildungsveranstaltung ist, die rechtlichen Kenntnisse von Richterinnen und Richter im Opferhilfebereich zu verbessern und sie für bestimmte psychologische Aspekte zu sensibilisieren.
Federführend
BJ
Partner
Noch festzulegen. Die Idee ist, die Ausbildung beispielsweise mit der SKHG zu organisieren und NGOs einzubeziehen, um der intersektionalen Perspektive Rechnung zu tragen.
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Klärung der Koordination mit Massnahme 22. Erarbeitung des Ausbildungskonzepts. Bildung einer Arbeitsgruppe. Festlegung der in der Ausbildung behandelten Themen. Festlegung von Datum und Ort der Ausbildungsveranstaltung. Suche von Referentinnen und Referenten. Erarbeitung des Programmentwurfs. Versand der Einladung an das Zielpublikum. Erstes Quartal 2023: Ausbildungsveranstaltung in Bern
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
OHG
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Datum der Ausbildungsveranstaltung ist festgelegt. Das Programm ist erstellt. Die Einladung für die Ausbildungsveranstaltung ist an das Zielpublikum verschickt. Die Ausbildungsveranstaltung findet Anfang 2023 in Bern statt.
Weitere Grundlagen
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Die Ausbildungsveranstaltung wird innerhalb des Budgets des BJ finanziert.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone sind insofern betroffen, als die Richterinnen und Richter das Zielpublikum dieser Ausbildung sind.