Massnahme 20

Sensibilisierung relevanter Fachpersonen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote

3.C.II.20. Sensibilisierung relevanter Fachpersonen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote

Inhalt

Sensibilisierung von Fachpersonen durch Bereitstellung von relevanten Informationen und Studien auf www.prevention.ch, Verstärkung der Massnahmen im Bereich der frühen Gesundheitsförderung, sowie Prüfen von Weiterbildungseinhalten für Fachpersonen. Prüfen von Projek­teingaben zum Thema beim Alkoholpräventionsfonds.

Ziel

Sensibilisierung von Fachpersonen zu den Zusammenhängen zw. (psychischer) Gesundheit, Sucht und Gewalt.

Federführend

BAG / Abteilung NCD

Partner

BSV, BLV, EDA, SECO, SEM, TPF, APF, EBG, fedpol, Obsan, etc.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Ende 2023: Prüfen Machbarkeit und Umsetzung der verschiedenen Massnahmen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Auftrag des Bundes im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht, keine direkte gesetzliche Grundlage für diese Massnahme.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Sensibilisierung der Fachpersonen zu diesen multifaktoriellen Zusammenhängen ist sichergestellt. Bereitstellung von Wissen / Forschung. 

Weitere Grundlagen

Nationale Strategie Sucht Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya

Ressourcen

Im Rahmen der bestehenden Ressourcen.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone sind zuständig für die Bereitstellung entsprechender Präventions- oder Beratungsangebote.