Massnahme 14

Verstärkte Bekanntmachung der Bundesbeiträge für Aus­bildungen von Opferhilfefachleuten oder Multiplikator/innen (z.B. Personen, die bei ihrer Arbeit häufig mit Opfern in Kontakt kommen)

3.C.II.14. Verstärkte Bekanntmachung der Bundesbeiträge für Aus­bildungen von Opferhilfefachleuten oder Multiplikator/innen (z.B. Personen, die bei ihrer Arbeit häufig mit Opfern in Kontakt kommen)

Inhalt

Bundesbeiträge sollen auf folgende Weise besser bekannt gemacht werden:  Information des BJ auf der Traktandenliste jeder halbjährlichen Sitzung der SVK-OHG. Prüfen, ob die Informationen auf der Website des BJ mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt werden können (z.B. Newsletter, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EBGB).

Ziel

Die Massnahme hat zum Ziel, die Zahl der Ausbildungen für Opferhilfefachleute zu erhöhen.

Federführend

BJ

Partner

Zu definieren

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Ankündigung des Themas für die Sitzungen der SVK-OHG: periodische Aufgabe. Kontaktaufnahme mit dem EBGB zur Prüfung möglicher Optionen. Ende 2022: Umsetzung allfälliger zusätzlicher Massnahmen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

OHG

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Die Finanzierungsgesuche für Ausbildungen im Opferhilfebereich haben gegenüber den Vorjahren zugenommen.

Weitere Grundlagen

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Die Durchführung der Massnahmen wird innerhalb des Budgets des BJ finanziert.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kantonale oder lokale Institutionen, die eine Ausbildung durchführen möchten, werden besser über die Bundesfinanzierungsmöglichkeiten informiert.