Massnahme 13

Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

3.C.II.13. Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Inhalt

In einer Empfehlung wird dargelegt, welche Bildungsinhalte zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen Bestandteil von Aus- und Weiterbildungs-Curricula diverser Berufsgruppen sein sollen (Minimalstandards). Dabei soll auch die besondere Situation von spezifischen Betroffenengruppen berücksichtigt werden. Zudem sollen vorhandene Aus- und Weiterbildungsmaterialen zusammengestellt werden. Anschliessend werden die Empfehlungen und Standards bei den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen der Berufsgruppen sowie den für die Festlegung der Bildungsinhalte zuständigen Stellen bekannt gemacht.

Ziel

Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen liegen vor und sind den zuständigen Akteurinnen und Akteuren bekannt.

Federführend

EBG

Partner

In Planung : Dach- und Fachorganisationen sowie Aus- und Weiterbildungsinstitutionen spezifischer Berufsgruppen; Vertretung aus NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Juni 2022: Zusammenarbeitspartnerinnen und -partner sind identifiziert, ein allfälliges externes Mandat vergeben. Frühling 2023: Empfehlungen und Standards je Berufsgruppe liegen vor. Ab Mitte 2023: laufende Implementierung.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 15 Istanbul-Konvention

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Veröffentlichung der Empfehlungen und Standards

Weitere Grundlagen

Ecoplan (2021): Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu kantonalen Forschungsprojekten. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). 

Ressourcen

Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht direkt betroffen